Das Arbeitszeugnis

Wenn du dich bei einer Firma bewirbst, solltest du immer auch deine Arbeitszeugnisse beilegen, denn sie geben dem Personaler Aufschluss darüber, ob du für die Stelle geeignet bist. Ein solches Zeugnis ist deshalb interessant, da darin deine bisherigen Leistungen bewertet werden ‒ und zwar von einem Dritten, also jemandem, der bereits mit dir zusammengearbeitet hat und dich kennt. Da diese Aussage für Personaler schwer wiegt, solltest du darauf achten, dass dein Arbeitszeugnis eine hohe Qualität hat und keine verdeckte Kritik enthält.

Arbeitszeugnis

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis gibt Aufschluss über die Dauer und Art deiner vorherigen Beschäftigung sowie über deine Qualifikationen, Leistungen und sozialen Kompetenzen.

Man unterscheidet das einfache Arbeitszeugnis vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Ersteres enthält nur sachliche Fakten zu deinen Tätigkeiten: Was hast du gemacht? Welche Aufgaben hast du übernommen? Wie lange warst du angestellt? Das qualifizierte Arbeitszeugnis dagegen bewertet und beurteilt deine Leistungen und gibt Auskunft über dein Sozialverhalten. Verlange immer diese Art des Arbeitszeugnisses, denn es sagt mehr über dich aus!

Übrigens hast du einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis! Zudem hast du auch ein Recht auf einige formale Dinge: Der Grund für deine Kündigung darf zum Beispiel nur mit deiner Zustimmung im Arbeitszeugnis stehen. Auch die Anzahl deiner Fehltage aufgrund von Krankheiten darf nicht angegeben werden.

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Geheimcodes: Versteckte Kritik im Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zwei Dinge zu beachten, wenn er dir ein Arbeitszeugnis ausstellt:

→ Es muss wahr sein.

→ Es muss wohlwollend sein.

Das bedeutet, dass dein Ex-Chef dich darin nicht offen kritisieren darf. Deshalb wird Kritik oftmals hinter schönen Worten versteckt ‒ eine geheime Botschaft also, um zukünftige Arbeitgeber zu warnen. So kam es, dass sich mit der Zeit eine Art Zeugnissprache mit sogenannten Geheimcodes entwickelt hat. Diese Standardsätze klingen zwar alle ganz nett und positiv, meist versteckt sich dahinter aber genau das Gegenteil. Da Personaler diese Phrasen im Normalfall kennen, solltest du dein Arbeitszeugnis ganz genau prüfen und gegebenenfalls deinen früheren Arbeitgeber nachbessern lassen. Sonst wird deine Jobsuche nur unnötig erschwert.

Hier sind ein paar klassische Formulierungen, die schön klingen, aber ein mieses Urteil bedeuten:

  • Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
    Heißt übersetzt: Der Mitarbeiter war eine Null.
  • Er war in der Lage, seine Meinung zu vertreten.
    Heißt übersetzt: Er kann keine Kritik vertragen.
  • Durch ihre Pünktlichkeit war sie ein gutes Beispiel.
    Heißt übersetzt: Mehr als Pünktlichkeit konnte sie aber leider nicht bieten.
  • Wir wünschen ihm alles Gute, besonders Erfolg und Gesundheit.
    Heißt übersetzt: Erfolg hatte er hier keinen und krank war er auch dauernd.

Diese Geheimcodes der Arbeitgeber enthalten auch immer verklausulierte Schulnoten, zu erkennen an Formulierungen wie „stets”, „zur vollsten” oder „zur vollen”. Achte besonders auf das Wort „bemüht”, denn das lässt gar nichts Gutes verheißen ‒ nämlich nur, dass du dich zwar bemüht, aber einfach nichts geschafft hast.

Hier sind typische Aussagen und welche Note sie wirklich meinen:

Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben …

… stets zur vollsten Zufriedenheit. → Note 1
… zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. → Note 2
… zur vollen Zufriedenheit. → Note 3
… zur Zufriedenheit. → Note 4
… im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. → Note 5
… Er/Sie hat sich bemüht. → Note 6

Wichtig: Wenn du in deinem Arbeitszeugnis solche Geheimcodes findest oder du aus anderen Gründen unzufrieden damit bist, hast du das Recht, vom Arbeitgeber eine umgehende Nachbesserung oder Berichtigung zu verlangen. Ist dein Zeugnis schlechter als Note 3, kannst du es ablehnen und ein neues fordern. Du musst außerdem weder missverständliche oder widersprüchliche Formulierungen noch Rechtschreibfehler akzeptieren.

Woran erkenne ich ein gutes Arbeitszeugnis?

Auf den ersten Blick sind die meisten Arbeitszeugnisse positiv formuliert, denn Gerichte und Gesetzgeber haben festgelegt, dass ein Arbeitszeugnis nicht nur vollständig, wahr, widerspruchsfrei und verständlich geschrieben sein muss, sondern auch wohlwollend. Um Kritik versteckt zu äußern, haben sich daher verschiedene Floskeln und Geheimcodes entwickelt. Es gibt allerdings eine Sache, anhand derer selbst Laien ein gutes Arbeitszeugnis erkennen können: die Verwendung von Verstärkern. Solche Verstärker (wie z.B. „stets“, „immer“, „jederzeit“ und „äußerst“) wirken in der Regel positiv und machen sowohl in Arbeitszeugnissen als auch in Referenzen bewertende Aussagen zuverlässig und sicher. Fehlen solche Verstärker kann dies zu einer Abwertung führen.

Was sollte nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?

Es gibt einige Dinge und Sachverhalte, die nicht in einem Arbeitszeugnis erwähnt werden dürfen. Hierzu zählen beispielsweise Betriebsratstätigkeiten, ehrenamtliche Tätigkeiten, Nebentätigkeiten, Zugehörigkeit zu Gewerkschaften oder Parteimitgliedschaften, Informationen über Schwangerschaft oder Mutterschutz, Schwerbehinderung, Straftaten, Führerscheinverlust oder Gehaltsangaben.

Auch Widersprüchlichkeiten sind nicht erlaubt. Wird also beispielsweise das Leistungs- und Sozialverhalten des Arbeitnehmers mit Note 1 beurteilt, aber gleichzeitig kein Dank für die zurückliegende Zusammenarbeit ausgesprochen, so ist das nicht zulässig. Zudem kann die Verwendung von Ausrufezeichen und Anführungszeichen ironisch wirken, weshalb auch in diesem Fall ein Berichtigungsanspruch besteht.

Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis? 

Zweideutige Formulierungen, negative Formulierungen (die durch ein „nicht“, „nie“ oder „kein“ scheinbar positiv klingen), eine verdrehte hierarchische Reihenfolge (wenn z.B. das tadellose Verhalten gegenüber den Kollegen VOR dem Vorgesetzten steht, kann das auf Autoritätsprobleme hindeuten), ein unvollständiger Inhalt oder auch ein zu kurzer Text – das alles sind Merkmale, an denen sich ein schlechtes Arbeitszeugnis erkennen lässt.

Was steht im Arbeitszeugnis, wenn man oft krank war?

Grundsätzlich dürfen Fehlzeiten wegen eines Unfalls, einer körperlichen oder seelischen Krankheit, einer Kur oder einer Reha-Maßnahme nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Auch die konkrete Anzahl der Fehlzeiten in Stunden oder Arbeitstagen darf natürlich nicht genannt werden. Sollte die gesamte Fehlzeit mehr als 50 Prozent der Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses ausmachen, kann die Krankheit unter Umständen erwähnt werden, aber selbst das ist umstritten und müsste gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.

Kann ich die Nachbesserung eines schlechten Arbeitszeugnisses verlangen oder muss ich ein schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren?

Hast du mehrere Indizien entdeckt, die auf ein schlechtes Arbeitszeugnis hinweisen, solltest du aktiv werden und eine Nachbesserung verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich entschieden (BAG, 9 AZR 584/13), dass ein Arbeitszeugnis mindestens der Note 3 entsprechen muss. Möchte man hingegen ein „gutes“ bis „sehr gutes“ Zeugnis haben, dreht sich die Beweislast um und der Arbeitnehmer muss beweisen, dass seine Leistungen diese Beurteilung rechtfertigen.

Wie lange hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Laut § 195 BGB gilt eine gesetzliche Verjährung von drei Jahren. In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus, denn mitunter halten Arbeits­gerichte nur einen Zeitraum von vier bis zehn Monaten für angemessen. Danach kann der Arbeit­geber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verweigern. Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer ihren Wunsch nach einem Arbeitszeugnis zeitnah äußern. So können Ärger und auch Erinnerungslücken vermieden werden.

Weitere Infos zu Themen wie Lebenslauf, Bewerbungsschreiben oder Vorstellungsgespräch findest du unter Tipps für Bewerber!